Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der SEWERYN Tief- und Hochbau GmbH, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, gegenüber privaten, gewerblichen und öffentlichen Auftraggebern.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten ergänzend die Bestimmungen der VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
2. Angebote und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder den Beginn der Arbeiten zustande.
Alle Angebotsunterlagen, Zeichnungen und Pläne bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere Zustimmung nicht vervielfältigt oder weitergegeben werden.
3. Leistungen
Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere Tiefbauarbeiten, Kanal- und Rohrleitungsbau sowie Bodensanierungen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
Wir sind berechtigt, zur Auftragsausführung qualifizierte Nachunternehmer einzusetzen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Zahlungen sind – sofern nichts anderes vereinbart wurde – innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Bei Bauleistungen können Abschlagszahlungen gemäß § 16 VOB/B verlangt werden. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, gesetzliche Verzugszinsen (§ 288 BGB) zu berechnen.
5. Ausführungsfristen und Behinderungen
Vereinbarte Ausführungsfristen beginnen mit dem Zugang der Auftragsbestätigung und nach Klärung aller technischen Einzelheiten. Verzögerungen durch Witterung, behördliche Auflagen oder unvorhersehbare Ereignisse verlängern die Ausführungszeit angemessen.
Bei höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Energieengpässe, Streiks) haften wir nicht für Ausführungsverzögerungen.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle notwendigen Genehmigungen und Unterlagen rechtzeitig vorliegen. Baustellenzufahrten, Lager- und Arbeitsflächen sind bauseits bereitzustellen.
Verlegte Leitungen, Kabel und Rohre sind vom Auftraggeber deutlich zu kennzeichnen. Für Schäden durch fehlende oder falsche Angaben übernehmen wir keine Haftung.
7. Abnahme und Gewährleistung
Nach Fertigstellung ist die Leistung unverzüglich abzunehmen. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Für Mängel gelten die Bestimmungen des § 13 VOB/B.
Berechtigte Mängel werden nachgebessert; weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
8. Haftung
Wir haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bleiben gelieferte Materialien Eigentum der SEWERYN Tief- und Hochbau GmbH.
10. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO, BDSG) verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der SEWERYN Tief- und Hochbau GmbH.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt.
SEWERYN Tief- und Hochbau GmbH
Dorfstraße 11
25355 Groß Offenseth-Aspern
Mobil: +49(0)176 767 942 71
E-Mail: info@seweryn-tiefhoch.de
Website: SEWERYN Tief- und Hochbau GmbH
Stand: Oktober 2025